
Sehr zu empfehlen, PlanetHome zu empfehlen.
Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen möchte? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie ihm von uns erzählen.
Unser Dankeschön: Bis zu 1.000 €* für Ihre Empfehlung.

Wir sind Ihr kompetenter Partner mit langjähriger Expertise
Nah: Wir sind bundesweit an fast 100 verschiedenen Standorten vertreten.
Persönlich: Wir beschäftigen mehr als 400 festangestellte Makler in unserem Unternehmen.
Erfahren: Wir sind seit über 30 Jahren erfolgreich am Immobilienmarkt tätig.
Sehr gut: 90 % unserer Kunden sind so zufrieden mit unseren Dienstleistungen, dass sie uns gerne weiterempfehlen.
Erfolgreich: Jährlich verkaufen wir 5.000 Einheiten und führen dabei rund 30.000 Immobilienbewertungen durch.
Sie möchten sich die Prämie ohne Onlinezugang sichern? Dann nutzen Sie unser Empfehlungsformular.
* Die Auszahlung ist an eine erfolgreiche Vermittlung der Immobilie durch die PlanetHome Group GmbH geknüpft.
Teilnahmebedingungen:
Der Tippgeber tippt (d. h. Nachweis der Empfehlung durch Ausfüllen des Onlineformulars unter info.planethome.de/empfehlung) und gibt damit sein Einverständnis zur Datenverarbeitung. Außerdem bestätigt er, dass er die personenbezogenen Daten des potentiellen Verkäufers an die PlanetHome Group GmbH übermitteln darf.
Die Auszahlung der Prämie ist an einen notariellen Verkauf durch die PlanetHome Group GmbH, sowie an den Eingang aller Maklerprovisionen bei der PlanetHome Group GmbH gebunden und wird gegen ordnungsgemäße Rechnungstellung durch den Tippgeber abgerechnet und ausbezahlt.
Der Anspruch auf und die Höhe der Prämie richtet sich nach dem erzielten Verkaufspreis der Immobilie und setzt sich wie folgt zusammen:
< 100.000 Euro Verkaufspreis: 0 Euro Prämie
100.000 Euro bis 300.000 Euro Verkaufspreis 500 Euro Prämie
300.001 Euro bis 500.000 Euro Verkaufspreis: 750 Euro Prämie
> 500.000 Euro Verkaufspreis: 1.000 Euro Prämie
Nicht vergütet werden Tipps für die eigene Immobilie sowie für Immobilien von Personen in nahen familiären/verwandtschaftlichen Verhältnissen, wie z.B. Ehepartner sowie Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, (Stief-) Kinder und (Schwieger-) Eltern bzw. von Personen, die mit Ihnen im privaten/gesetzlichen Betreuungsverhältnis bzw. in einer sonstigen wirtschaftlichen Abhängigkeit stehen.
Bei uns bereits bekannten Verkaufsinteressenten bzw. Immobilienofferten sowie Immobilien, die öffentlich oder durch ein anderes Maklerunternehmen zum Verkauf angeboten bzw. ausgeschrieben sind (z.B. in Zeitungen, auf Internetportalen, durch Verkaufsschilder, etc.) entsteht kein Provisionsanspruch des Tippgebers.
Tippgeber können nicht berücksichtigt werden, wenn der Provisionsanspruch erst nach notariell beglaubigtem Verkauf einer Immobilie angezeigt wird und unser Unternehmen bei Abschluss des Maklervertriebsauftrags keine Kenntnis vom bestehenden Tippgeberverhältnis hatte.